Kreis Marienburg (Westpreußen)
Der Kreis Marienburg (Westpreußen) war ein preußischer Landkreis, der zwischen 1818 und 1945 bestand. Er umfasste am 1. Januar 1945 die Stadt Marienburg sowie 36 weitere Gemeinden mit weniger als 2.000 Einwohnern.
Das Gebiet, in dem später der Landkreis Marienburg entstand, gehörte vor der Eroberung, Christianisierung und Kolonisation durch den Deutschen Orden im Mittelalter zum Siedlungsgebiet des baltischen Volksstammes der Pruzzen. Nach dem Niedergang der Herrschaft des Deutschen Ordens im Jahre 1466 befand es sich bis 1772 unter polnischer Herrschaft. Mit der ersten Teilung Polens kam das Gebiet an das Königreich Preußen.
Nach der Neuorganisation der Kreisgliederung im preußischen Staat nach dem Wiener Kongress entstand mit dem 1. April 1818 der Kreis Marienburg im Regierungsbezirk Danzig in der Provinz Westpreußen. Dieser umfasste meist ländliche Gebiete um die Städte Marienburg, Neuteich und Tiegenhof. Das Landratsamt war in Marienburg.
Seit dem 3. Dezember 1829 gehörte der Kreis – nach dem Zusammenschluss der bisherigen Provinzen Preußen (nicht: Ostpreußen) und Westpreußen – zur neuen Provinz Preußen. Der Regierungsbezirk Danzig blieb dabei bestehen.
Seit dem 1. Juli 1867 gehörte der Kreis zum Norddeutschen Bund und ab Januar 1871 zum Deutschen Reich. Nach der Teilung der Provinz Preußen in die neuen Provinzen Ostpreußen und Westpreußen wurde der Kreis Marienburg am 1. April 1878 wieder Bestandteil Westpreußens.
Mit Inkrafttreten des Versailler Vertrages am 10. Januar 1920 und dem damit verbundenen Zerfall der Provinz Westpreußen wurde der Kreis Marienburg vorläufig dem Regierungspräsidenten in Marienwerder und dem Oberpräsidenten in Königsberg unterstellt, soweit der Kreis beim Deutschen Reich verblieb; das galt für alle Gebiete östlich der Nogat. Die westlich der Nogat gelegenen Teile kamen zur Freien Stadt Danzig. Zu dieser Zeit wurde die Schreibweise Marienburg (Westpr.) üblich.
Zur Vorbereitung der Volksabstimmung über die zukünftige Zugehörigkeit des Kreises wurde das Kreisgebiet wenig später der „Interalliierten Kommission für Regierung und Volksabstimmung“ in Marienwerder unterstellt.
Nach dem eindeutigen Ergebnis der Volksabstimmung am 1. Juli 1920 verblieb der Kreis bei Deutschland. Nunmehr konnten endgültige Regelungen hinsichtlich der Reste der Provinz Westpreußen getroffen werden. Zum 1. Juli 1922 wurde der Kreis Marienburg förmlich in die Provinz Ostpreußen eingegliedert. Der Regierungsbezirk „Marienwerder“ wurde aus Traditionsgründen in Regierungsbezirk „Westpreußen“ umbenannt. Der Sitz des Regierungspräsidenten blieb weiterhin in Marienwerder.
Zum 1. September 1924 wurden die Landgemeinden Tessensdorf und Willenberg aus dem Kreis Stuhm in die Stadtgemeinde Marienburg im Kreis Marienburg eingegliedert. Dadurch sollten die Gebietsverluste ausgeglichen werden, die die Stadt durch die Gründung der Freien Stadt Danzig erlitten hatte. Marienburg hatte dabei ab 10. Januar 1920 auf die Stadtteile westlich der Nogat verzichten müssen.
Zum 30. September 1929 fand im Kreis Marienburg entsprechend der Entwicklung im übrigen Freistaat Preußen eine Gebietsreform statt, bei der alle bisher selbstständigen Gutsbezirke aufgelöst und benachbarten Landgemeinden zugeteilt wurden.
Zum 1. Januar 1939 führte der Kreis Marienburg entsprechend der jetzt reichseinheitlichen Regelung die Bezeichnung Landkreis. Zum 26. November 1939 wurde der Landkreis Marienburg Teil des neugebildeten Reichsgaus Westpreußen, später Danzig-Westpreußen. Der Regierungsbezirk führte jetzt wieder die frühere Bezeichnung „Marienwerder“.
Im Frühjahr 1945 wurde das Kreisgebiet von der Roten Armee besetzt und kam danach unter polnische Verwaltung.
Kommunalverfassung [Bearbeiten]
Die Landkreis Marienburg i. Westpr. gliederte sich zunächst in die Stadtgemeinden Marienburg, Neuteich und Tiegenhof, in Landgemeinden und – bis zu deren Wegfall – in selbstständige Gutsbezirke.
Mit Einführung des preußischen Gemeindeverfassungsgesetzes vom 15. Dezember 1933 gab es ab 1. Januar 1934 eine einheitliche Kommunalverfassung für alle Gemeinden. Die bisherigen Stadtgemeinden führten jetzt die Bezeichnung Stadt.
Mit Einführung der Deutschen Gemeindeordnung vom 30. Januar 1935 trat zum 1. April 1935 die im Deutschen Reich gültige Kommunalverfassung in Kraft, wonach die bisherigen Landgemeinden nun als Gemeinden bezeichnet wurden. Alle Gemeinden des Kreises mit Ausnahme der Kreisstadt waren in Amtsbezirken zusammengefasst.
Eine neue Kreisverfassung wurde nicht mehr geschaffen; es galt weiterhin die Kreisordnung für die Provinzen Ost- und Westpreußen, Brandenburg, Pommern, Schlesien und Sachsen vom 19. März 1881.